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AGB
Wie alle Verträge kann auch dieser nur im Einverständnis beider Parteien gelöst
werden. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte
und Pflichten:
§1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung
vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist
sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig die mündliche Form bindend. Der
Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur
zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine
nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristlosen
Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet.
§2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in
einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen
Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine
andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in
der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu
stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte
Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag
nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise
zurückzuzahlen.
§3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt
oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem
Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in
Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten
zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich
der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des
Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu
zahlen.
§3a. Stornierung der Mietvereinbarung. Wir erlauben unseren Gästen eine
Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit kostenfrei, aber nur, bei Erhalt
einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 €. Bei kurzfristiger Stornierung, also weniger
als 4 Wochen, berechnen wir 100% des vereinbarten Mietpreises. Wir erlauben uns
ebenfalls bis 1 Woche vor Beginn der Mietzeit eine Kündigung auszusprechen, ohne
nähere Angaben von Gründen. .
§4. Unsere Appartements stehen am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am
Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Mindestmietdauer sind 2 volle Tage. Wird
eine kürzere Mietdauer vereinbart gelten An- und Abreisetag als je 1 Tag.
§4a. Die Zahlung wird spätestens am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit
fällig und ist im Voraus zu leisten und erst nach Eingang der Zahlung kommt der
vereinbarte Gastaufnahmevertrag zustande.
§5. Zur Zeit gültige Preise: 01.01.2010 bis 31.12.2011. Unsere Preise
verstehen sich als Richtpreise und können jederzeit ohne Ankündigung geändert
werden. Die garantierten Preise erhalten Sie bei Ihrer Reservierung. Die im
Internet veröffentlichen Preise gelten bei einer Mietdauer von 3 Tagen.
§6. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht
werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf;
der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine
Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden
auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender
Schäden abzusichern. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen
Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.
§7. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des
Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit
zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist
(Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).
§8. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die
Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu
erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Hamburg. Zahlungspflicht besteht
spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten.
§9. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser
AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen,
die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt.
§10. Es gilt die Hausordnung des Hamburger Mietvertrags für Wohnraum, u.a.
kann bei Verstoß gegen die Hausordnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen
werden. Haustiere sind im Appartement nicht erlaubt
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